Anfechtung Betriebsratswahl

Die Anfech­tung einer Betriebs­rats­wahl ist ein recht­li­ches Ver­fah­ren, mit dem die Gül­tig­keit einer durch­ge­führ­ten Wahl ange­zwei­felt wer­den kann. Sie kommt zum Ein­satz, wenn gegen wesent­li­che Wahl­vor­schrif­ten ver­sto­ßen wur­de und die­se Ver­stö­ße das Wahl­er­geb­nis beein­flusst haben könn­ten. Die Anfech­tung kann von bestimm­ten berech­tig­ten Per­so­nen oder Stel­len inner­halb einer fest­ge­leg­ten Frist beim Arbeits­ge­richt ein­ge­reicht wer­den. Ziel ist es, die Wahl für ungül­tig erklä­ren zu las­sen, falls gra­vie­ren­de Feh­ler vor­lie­gen.