Anfechtungsgründe sind Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften, die eine Betriebsratswahl anfechtbar machen. Dazu zählen beispielsweise Fehler bei der Wählerliste, unzulässige Wahlbeeinflussung, Verstöße gegen die Wahlordnung oder Mängel bei der Stimmenauszählung. Nicht jeder Fehler rechtfertigt eine Anfechtung – der Verstoß muss geeignet sein, das Wahlergebnis zu beeinflussen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.