Anfechtungsgründe

Anfech­tungs­grün­de sind Ver­stö­ße gegen wesent­li­che Wahl­vor­schrif­ten, die eine Betriebs­rats­wahl anfecht­bar machen. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Feh­ler bei der Wäh­ler­lis­te, unzu­läs­si­ge Wahl­be­ein­flus­sung, Ver­stö­ße gegen die Wahl­ord­nung oder Män­gel bei der Stim­men­aus­zäh­lung. Nicht jeder Feh­ler recht­fer­tigt eine Anfech­tung – der Ver­stoß muss geeig­net sein, das Wahl­er­geb­nis zu beein­flus­sen. Die Anfech­tung muss inner­halb der Anfech­tungs­frist beim Arbeits­ge­richt gel­tend gemacht wer­den.