Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die Arbeitnehmer beschäftigt und ihnen im Gegenzug für ihre Arbeitsleistung ein Entgelt zahlt. Arbeitgeber sind für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften verantwortlich und tragen zur sozialen Absicherung ihrer Mitarbeiter bei. Sie können sowohl privatwirtschaftlich als auch öffentlich tätig sein.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.