Arbeitnehmermitbestimmung

Arbeit­neh­mer­mit­be­stim­mung bezeich­net das Recht der Arbeit­neh­mer, durch gewähl­te Ver­tre­ter wie den Betriebs­rat an betrieb­li­chen Ent­schei­dungs­pro­zes­sen mit­zu­wir­ken. Sie umfasst Informations‑, Anhö­rungs- und Mit­be­stim­mungs­rech­te in sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Ziel ist es, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten im Unter­neh­men zu wah­ren und eine part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mern zu för­dern. Die Mit­be­stim­mung ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt.