Arbeitnehmermitbestimmung bezeichnet das Recht der Arbeitnehmer, durch gewählte Vertreter wie den Betriebsrat an betrieblichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Sie umfasst Informations‑, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ziel ist es, die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen zu wahren und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu fördern. Die Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.