Betriebsänderung

Eine Betriebs­än­de­rung bezeich­net grund­le­gen­de Ver­än­de­run­gen in einem Unter­neh­men, die wesent­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Beleg­schaft haben kön­nen. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Umstruk­tu­rie­run­gen, Stand­ort­ver­la­ge­run­gen oder die Ein­füh­rung neu­er Arbeits­me­tho­den. Betriebs­än­de­run­gen sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt und erfor­dern häu­fig eine Abstim­mung mit dem Betriebs­rat.