Betriebsrat

Der Betriebs­rat ist eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer in einem Unter­neh­men. Er setzt sich für die Rech­te und Belan­ge der Beleg­schaft ein und arbei­tet eng mit der Unter­neh­mens­lei­tung zusam­men. Zu sei­nen Auf­ga­ben gehö­ren unter ande­rem die Mit­be­stim­mung bei sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten.