Der Betriebsrat ist eine gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Er setzt sich für die Rechte und Belange der Belegschaft ein und arbeitet eng mit der Unternehmensleitung zusammen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Mitbestimmung bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.