Betriebsratsmitglieder sind gewählte Vertreter der Belegschaft in einem Unternehmen, die im Betriebsrat organisiert sind. Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und wirken an betrieblichen Entscheidungen mit. Die Mitglieder werden in regelmäßigen Abständen von den Beschäftigten gewählt und nehmen vielfältige Aufgaben im Bereich Mitbestimmung und Arbeitsrecht wahr. Ihre Tätigkeit ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.