Betriebsratsmitglieder

Betriebs­rats­mit­glie­der sind gewähl­te Ver­tre­ter der Beleg­schaft in einem Unter­neh­men, die im Betriebs­rat orga­ni­siert sind. Sie ver­tre­ten die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber und wir­ken an betrieb­li­chen Ent­schei­dun­gen mit. Die Mit­glie­der wer­den in regel­mä­ßi­gen Abstän­den von den Beschäf­tig­ten gewählt und neh­men viel­fäl­ti­ge Auf­ga­ben im Bereich Mit­be­stim­mung und Arbeits­recht wahr. Ihre Tätig­keit ist durch das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt.