Die Betriebsratswahl 2026 bezeichnet die reguläre Betriebsratswahl, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2026 in allen Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern durchgeführt wird. Sie findet alle vier Jahre statt und dient der Neuwahl oder Wiederwahl der Arbeitnehmervertretung. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. Rechtzeitige Vorbereitung durch die Bestellung eines Wahlvorstands ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.