Betriebsratswahl 2026

Die Betriebs­rats­wahl 2026 bezeich­net die regu­lä­re Betriebs­rats­wahl, die im Zeit­raum vom 1. März bis 31. Mai 2026 in allen Betrie­ben mit min­des­tens fünf wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern durch­ge­führt wird. Sie fin­det alle vier Jah­re statt und dient der Neu­wahl oder Wie­der­wahl der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung. Die Wahl erfolgt nach den Bestim­mun­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes und der Wahl­ord­nung. Recht­zei­ti­ge Vor­be­rei­tung durch die Bestel­lung eines Wahl­vor­stands ist ent­schei­dend für einen rei­bungs­lo­sen Ablauf.