Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein deutsches Gesetz, das die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben regelt. Es legt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats fest und definiert die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung und schützt die Interessen der Beschäftigten. Es gilt für Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.