BetrVG

Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) regelt die Rech­te und Pflich­ten von Betriebs­rä­ten in Deutsch­land. Es dient als recht­li­che Grund­la­ge für die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen. Ziel des Geset­zes ist es, die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer zu för­dern und eine gerech­te Balan­ce zwi­schen den Inter­es­sen bei­der Sei­ten zu gewähr­leis­ten. Es umfasst Rege­lun­gen zu The­men wie Betriebs­rats­wah­len, Mit­be­stim­mungs­rech­ten und Arbeits­zeit­ge­stal­tung.