Briefwahl

Die Brief­wahl ist eine beson­de­re Form der Stimm­ab­ga­be bei der Betriebs­rats­wahl, bei der Wahl­be­rech­tig­te ihre Stim­me per Post abge­ben kön­nen. Sie kommt ins­be­son­de­re dann zum Ein­satz, wenn Arbeit­neh­mer wäh­rend der Wahl abwe­send sind, etwa wegen Krank­heit, Urlaub oder Außen­dienst. Die Durch­füh­rung der Brief­wahl ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz und in der Wahl­ord­nung gere­gelt. Sie gewähr­leis­tet, dass mög­lichst alle Wahl­be­rech­tig­ten ihr Stimm­recht wahr­neh­men kön­nen.