Die Briefwahl ist eine besondere Form der Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl, bei der Wahlberechtigte ihre Stimme per Post abgeben können. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Arbeitnehmer während der Wahl abwesend sind, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder Außendienst. Die Durchführung der Briefwahl ist im Betriebsverfassungsgesetz und in der Wahlordnung geregelt. Sie gewährleistet, dass möglichst alle Wahlberechtigten ihr Stimmrecht wahrnehmen können.