Erforderlichkeit bezeichnet im arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Kontext, dass eine Maßnahme, Handlung oder Schulung notwendig ist, um die Aufgaben des Betriebsrats ordnungsgemäß erfüllen zu können. Sie liegt vor, wenn ohne die betreffende Maßnahme eine sachgerechte Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht möglich wäre. Die Beurteilung der Erforderlichkeit erfolgt im Einzelfall und richtet sich nach den konkreten betrieblichen Gegebenheiten. Nur erforderliche Maßnahmen werden vom Arbeitgeber finanziell übernommen.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.