Erforderlichkeit

Erfor­der­lich­keit bezeich­net im arbeits­recht­li­chen und betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Kon­text, dass eine Maß­nah­me, Hand­lung oder Schu­lung not­wen­dig ist, um die Auf­ga­ben des Betriebs­rats ord­nungs­ge­mäß erfül­len zu kön­nen. Sie liegt vor, wenn ohne die betref­fen­de Maß­nah­me eine sach­ge­rech­te Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer nicht mög­lich wäre. Die Beur­tei­lung der Erfor­der­lich­keit erfolgt im Ein­zel­fall und rich­tet sich nach den kon­kre­ten betrieb­li­chen Gege­ben­hei­ten. Nur erfor­der­li­che Maß­nah­men wer­den vom Arbeit­ge­ber finan­zi­ell über­nom­men.