Fortbildung bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Arbeitnehmern zu erhalten, zu erweitern oder zu vertiefen. Sie dient dazu, den aktuellen Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht zu werden und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Fortbildungen können sowohl vom Arbeitgeber als auch von den Beschäftigten initiiert werden und unterliegen bestimmten rechtlichen Regelungen. Im betrieblichen Kontext ist die Fortbildung ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.