Eine Inhouse-Schulung ist eine Weiterbildungsmaßnahme, die direkt im Unternehmen für dessen Mitarbeiter durchgeführt wird. Sie ermöglicht eine gezielte Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Betriebs zugeschnitten sind. Im Vergleich zu externen Seminaren bietet die Inhouse-Schulung den Vorteil, dass Inhalte individuell angepasst und praxisnah vermittelt werden können. Sie fördert die Zusammenarbeit im Team und unterstützt die betriebliche Entwicklung.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.