Leiharbeitnehmer sind Beschäftigte, die von einem Personaldienstleister (Verleiher) einem anderen Unternehmen (Entleiher) zeitlich befristet zur Arbeitsleistung überlassen werden. Sie sind rechtlich beim Verleiher angestellt, arbeiten aber im Betrieb des Entleihers und unter dessen Weisungsrecht. Für Leiharbeitnehmer gelten besondere arbeitsrechtliche Regelungen, insbesondere hinsichtlich Gleichbehandlung und Mitbestimmung. Die Betriebsratswahl betrifft sie, wenn sie länger als drei Monate im Einsatzbetrieb tätig sind.