Leiharbeitnehmer

Leih­ar­beit­neh­mer sind Beschäf­tig­te, die von einem Per­so­nal­dienst­leis­ter (Ver­lei­her) einem ande­ren Unter­neh­men (Ent­lei­her) zeit­lich befris­tet zur Arbeits­leis­tung über­las­sen wer­den. Sie sind recht­lich beim Ver­lei­her ange­stellt, arbei­ten aber im Betrieb des Ent­lei­hers und unter des­sen Wei­sungs­recht. Für Leih­ar­beit­neh­mer gel­ten beson­de­re arbeits­recht­li­che Rege­lun­gen, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich Gleich­be­hand­lung und Mit­be­stim­mung. Die Betriebs­rats­wahl betrifft sie, wenn sie län­ger als drei Mona­te im Ein­satz­be­trieb tätig sind.