Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le bezeich­net die sys­te­ma­ti­sche Über­wa­chung und Bewer­tung der Arbeits­leis­tung sowie des Ver­hal­tens von Beschäf­tig­ten in einem Unter­neh­men. Ziel ist es, die Effi­zi­enz und Pro­duk­ti­vi­tät zu stei­gern, Fehl­ver­hal­ten zu mini­mie­ren und die Ein­hal­tung von Unter­neh­mens­richt­li­ni­en sicher­zu­stel­len. Dabei müs­sen recht­li­che und ethi­sche Aspek­te, wie der Daten­schutz und die Per­sön­lich­keits­rech­te der Mit­ar­bei­ter, berück­sich­tigt wer­den.