Mitbestimmung bezeichnet die Beteiligung von Arbeitnehmern an Entscheidungsprozessen in Unternehmen. Sie umfasst Rechte wie die Wahl von Betriebsräten und die Mitwirkung bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ziel ist es, die Interessen der Beschäftigten zu wahren und eine demokratische Unternehmenskultur zu fördern.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.