Das normale Wahlverfahren ist das in der Wahlordnung vorgesehene Standardverfahren zur Durchführung der Betriebsratswahl in größeren Betrieben. Es zeichnet sich durch mehrere Wahlvorschläge, eine geheime und unmittelbare Stimmabgabe sowie eine Listenwahl aus. Das Verfahren stellt sicher, dass die Wahl demokratisch, transparent und fair abläuft. Es findet Anwendung, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Wahlverfahren nicht vorliegen.