Normales Wahlverfahren

Das nor­ma­le Wahl­ver­fah­ren ist das in der Wahl­ord­nung vor­ge­se­he­ne Stan­dard­ver­fah­ren zur Durch­füh­rung der Betriebs­rats­wahl in grö­ße­ren Betrie­ben. Es zeich­net sich durch meh­re­re Wahl­vor­schlä­ge, eine gehei­me und unmit­tel­ba­re Stimm­ab­ga­be sowie eine Lis­ten­wahl aus. Das Ver­fah­ren stellt sicher, dass die Wahl demo­kra­tisch, trans­pa­rent und fair abläuft. Es fin­det Anwen­dung, wenn die Vor­aus­set­zun­gen für das ver­ein­fach­te Wahl­ver­fah­ren nicht vor­lie­gen.