Stimmenauszählung

Die Stim­men­aus­zäh­lung ist der Pro­zess der Ermitt­lung des Wahl­er­geb­nis­ses bei der Betriebs­rats­wahl. Sie wird vom Wahl­vor­stand unmit­tel­bar nach Abschluss der Stimm­ab­ga­be durch­ge­führt und muss unter Wah­rung der Wahl­grund­sät­ze erfol­gen. Dabei wer­den die abge­ge­be­nen Stim­men aus­ge­zählt, die gewähl­ten Kan­di­da­ten ermit­telt und das Ergeb­nis in einer Wahl­nie­der­schrift doku­men­tiert. Die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Stim­men­aus­zäh­lung ist ent­schei­dend für die Recht­mä­ßig­keit der Wahl.