Die Stimmenauszählung ist der Prozess der Ermittlung des Wahlergebnisses bei der Betriebsratswahl. Sie wird vom Wahlvorstand unmittelbar nach Abschluss der Stimmabgabe durchgeführt und muss unter Wahrung der Wahlgrundsätze erfolgen. Dabei werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt, die gewählten Kandidaten ermittelt und das Ergebnis in einer Wahlniederschrift dokumentiert. Die ordnungsgemäße Durchführung der Stimmenauszählung ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Wahl.