Die Wählbarkeit bezeichnet die rechtlichen Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um bei der Betriebsratswahl als Kandidat antreten zu dürfen. Dazu zählen in der Regel das Mindestalter, eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen. Nur wer wählbar ist, kann in den Betriebsrat gewählt werden. Die genauen Kriterien sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.