Wählbarkeit

Die Wähl­bar­keit bezeich­net die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, die eine Per­son erfül­len muss, um bei der Betriebs­rats­wahl als Kan­di­dat antre­ten zu dür­fen. Dazu zäh­len in der Regel das Min­dest­al­ter, eine bestimm­te Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit und das Feh­len von Aus­schluss­grün­den. Nur wer wähl­bar ist, kann in den Betriebs­rat gewählt wer­den. Die genau­en Kri­te­ri­en sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt.