Wahlfristen

Wahl­fris­ten sind fest­ge­leg­te Zeit­räu­me, inner­halb derer bestimm­te Schrit­te im Rah­men einer Wahl durch­ge­führt wer­den müs­sen. Sie die­nen dazu, einen ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf und die Rechts­si­cher­heit der Wahl zu gewähr­leis­ten. Zu den Wahl­fris­ten zäh­len bei­spiels­wei­se Fris­ten für die Ein­rei­chung von Wahl­vor­schlä­gen, die Bekannt­ga­be der Wäh­ler­lis­te oder die Durch­füh­rung der Stimm­ab­ga­be. Die Ein­hal­tung die­ser Fris­ten ist für die Gül­tig­keit der Wahl uner­läss­lich.