Der Wahlvorstand ist das Gremium, das für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl verantwortlich ist. Er wird vor Beginn des Wahlverfahrens bestellt und übernimmt Aufgaben wie die Erstellung der Wählerliste, die Entgegennahme und Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Organisation und Überwachung der Stimmabgabe. Der Wahlvorstand sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Fristen während des Wahlprozesses. Seine Arbeit ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Wahl.