Wahlvorstand

Der Wahl­vor­stand ist das Gre­mi­um, das für die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung einer Wahl ver­ant­wort­lich ist. Er wird vor Beginn des Wahl­ver­fah­rens bestellt und über­nimmt Auf­ga­ben wie die Erstel­lung der Wäh­ler­lis­te, die Ent­ge­gen­nah­me und Prü­fung von Wahl­vor­schlä­gen sowie die Orga­ni­sa­ti­on und Über­wa­chung der Stimm­ab­ga­be. Der Wahl­vor­stand sorgt für die Ein­hal­tung aller gesetz­li­chen Vor­ga­ben und Fris­ten wäh­rend des Wahl­pro­zes­ses. Sei­ne Arbeit ist ent­schei­dend für die Recht­mä­ßig­keit und Trans­pa­renz der Wahl.