Weiterbildung bezeichnet alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die beruflichen, persönlichen oder sozialen Kompetenzen einer Person zu erweitern. Sie kann sowohl formale Schulungen als auch informelle Lernprozesse umfassen. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten zu stärken und den Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

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Der Artikel erklärt den gesetzlich verankerten Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Erforderlichkeit von Schulungen, die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, das Verfahren im Betriebsrat sowie die Bedeutung strategischer Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit.